Datenschutzrichtlinie
Oschatzer Tennisverein e.V. Datenschutzrichtlinie Mit dieser Richtlinie werden die Mitglieder über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verein informiert. Die personenbezogen Daten werden dabei sowohl durch den Verein, als auch durch Dritte, etwa durch die Fachverbände , in denen unser Verein Mitglied ist, verarbeitet. 1. Verantwortlichkeit des Vereins und Ansprechpartner Der Oschatzer Tennisverein e. V. ist auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSchG) verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogen Daten im Verein. Die Benennung eines vereinsinternen Datenschutzbeauftragten ist entbehrlich. 2. Grundlage für die Verarbeitung von Daten im Verein Die Verarbeitung der personenbezogen Daten im Oschatzer Tennisverein beruht auf der von den Betroffen erteilten Einwilligung und auf der Satzung des Oschatzer Tennisvereins, in der jeweils gültigen Fassung. Den Regelungen der Satzung haben sich die Mitglieder mit ihrem Beitritt in den Verein unterworfen. Auf der Grundlage der Satzung besteht im Verein eine Datenschutzrichtlinie, die der Vorstand am 19.06.2018 beschlossen hat. 3. Verarbeitung durch den Verein Das Verarbeiten personenbezogener Daten nach Art. 4 EU-DSGVO meint u. a. das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, die Speicherung, Veränderung, die Offenlegung durch Übermittlung oder Verbreitung, das Löschen oder die Vernichtung. Der Oschatzer Tennisverein verarbeitet folgende Daten von seinen Mitgliedern : a) Daten für die Mitgliederverwaltung und Kontaktaufnahme 4. Wie verarbeitet der Verein diese Daten ? Die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Vereins werden durch den Vorstand / den a) Datenbank der Website „www.oschatz-tennis.de“ auf www.wordpress.org 5. Verarbeitung durch Dritte Je nach den Anforderungen der Fachverbände, in denen der Verein Mitglied ist, werden Daten der Mitglieder weitergegeben an: a) Sächsischer Tennisverband 6. Löschung und Übertragung der Daten Personenbezogene Daten der Mitglieder müssen durch den Verein solange gespeichert werden, wie sie für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. 7. Rechte der Mitglieder Mitglieder haben nach der EU-DSGVO verschiedene Rechte gegenüber dem Verein. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Art. 15 – 18 und 21 EU-DSGVO. 8. Aufsichtsbehörde und Beschwerderecht Sollten Bedenken von Mitgliedern nicht ausgeräumt werden können, kann sich dieses an die für den Oschatzer Tennisverein zuständige übergeordnete Struktur: STV – Tennis wenden. |